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Europa

EIN SOZIALVERTRAG FÜR EUROPA

von Michael Sommer

Das Zusammenwachsen Europas bietet neue Chancen, birgt aber auch Risiken und stellt neue Aufgaben an alle Beteiligten. Insbesondere hinsichtlich des Sozialsystems sieht DGB-Chef Michael Sommer noch weiteren Reformbedarf.

Seit 1971 ist Michael Sommer Mitglied der Deutschen Postgewerkschaft (DPG). Er war 1982 Leiter der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Hauptvorstand der DPG. Sommer ist seit Oktober 1993 Mitglied des Geschäftsführenden Hauptvorstandes der DPG. Seit 2001 ist er stellvertretender Bundesvorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.


Es wird viel darüber diskutiert, ob es ein spezifisch europäisches Sozialmodell gibt. Dabei ist unbestritten, dass der Sozialstaat in verschiedenen europäischen Ländern unterschiedlich organisiert ist. Aber ebenso deutlich ist, dass es Gemeinsamkeiten in mindestens vier Bereichen gibt. Die soziale Sicherung geht in allen europäischen Ländern über die Absicherung existenzieller Not hinaus. Die Sozialsysteme haben neben der Absicherung auch die Funktion, den sozialen Zusammenhalt zu wahren, also dafür zu sorgen, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich nicht zu sehr öffnet. Die Zivilgesellschaft sowie Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften haben starke Teilhaberechte. Und schließlich gibt es ein ausgebautes System der öffentlichen Infrastruktur und der Leistungen der Daseinsvorsorge, das allen zugänglich ist.

Wenn über Europas Rolle in der globalisierten Wirtschaft gesprochen wird, so wird in der europäischen Debatte der Eindruck erweckt, dieses Sozialmodell habe sich überlebt. Europa könne nur im globalen Wettbewerb mithalten, wenn es sich amerikanisiere. Interessanter Weise wird dies in den USA zum Teil ganz anders gesehen. Jeremy Rifkin hat kürzlich ein Buch vorgelegt, in dem er schreibt: Die europäischen Staaten haben als Erste die emergierenden Realitäten einer global interdependenten Welt verstanden und reagieren entsprechend. Andere werden es ihnen gleichtun.

Ich denke, dies ist bemerkenswert. Ich teile nicht die Einschätzung, dass Rifkins Europäischer Traum, so der Titel seines Buches, bereits Realität ist. Aber ich bin überzeugt, dass Europa im 21. Jahrhundert erfolgreich sein kann, wenn es sich auf seine Stärken besinnt. Dies heißt nicht einfach weiter so. Vielmehr brauchen wir einen neuen, einen europäischen Sozialvertrag für das 21. Jahrhundert. Ähnlich wie in den entstehenden Nationalstaaten des 19. Jahrhunderts geht es dabei auch aber nicht nur um die politische Verfassung. Genauso wichtig ist die Entwicklung der gesellschaftlichen Kräfte und die Beziehung der Sozialpartner, von Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Die Gewerkschaften stehen konkret vor drei Aufgaben: eine europäische Tarifpolitik weiter zu entwickeln, die Teilhabe der Arbeitnehmer in europäischen Unternehmen zu stärken sowie selbst europäischer zu werden. Tarifpolitik ist das Kerngeschäft von Gewerkschaften und wenn sie es mit der Europäisierung ernst meinen, müssen sie der nationalen und sektoralen Tarifpolitik eine europäische Ebene hinzufügen. Dafür gibt es bereits Anknüpfungspunkte. Zum einen verhandelt der Europäische Gewerkschaftsbund mit europäischen Arbeitgeberverbänden im Rahmen des sogenannten Sozialen Dialogs und schließt verbindliche Vereinbarungen, beispielsweise zu Themen wie Elternzeit, Teilzeitarbeit oder Telearbeit. Zudem gibt es über 30 Branchen, in denen Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog bestehen.

Zum anderen haben die Gewerkschaften in einigen Sektoren wie auch auf sektorübergreifender Ebene eine Koordination der Tarifpolitik vereinbart, indem sie verabredet haben, dass Tarifabschlüsse mindestens dem Produktionszuwachs plus Inflationsrate entsprechen sollen, um eine Unterbietungskonkurrenz zwischen den europäischen Ländern zu verhindern und die Binnennachfrage im europäischen Markt zu sichern.

Zwischen diesen beiden Polen, dem der eher weichen Themen im Sozialen Dialog und dem der harten Lohnpolitik, müssen die Gewerkschaften in Europa eine gemeinsame Tarifpolitik entwickeln. Dabei könnte es um Themen wie Qualifizierung, Arbeitszeitgestaltung aber auch Arbeitszeit selbst gehen. Diese Tarifvereinbarungen sollten in den einzelnen Sektoren erfolgen. Ergänzend könnten grenzüberschreitende Vereinbarungen auf Unternehmensebene hinzutreten, die als europäische Betriebsvereinbarungen unternehmensspezifische Fragen behandeln.

Auch die EU-Kommission sieht diesen Bedarf und hat in ihre sozialpolitische Arbeitsplanung für die kommenden 5 Jahre entsprechende Überlegungen aufgenommen: Die Bereitstellung eines optionalen Rahmens für transnationale Kollektivverhandlungen auf Unternehmens- oder auf Branchenebene könnte den Unternehmen und Branchen bei der Bewältigung von Problemen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Beschäftigung, Arbeitsbedingungen oder Fortbildung helfen, formuliert die Mitteilung zur sozialpolitischen Agenda vom 9.2.05.

Neben der Entwicklung einer europäischen Tarifpolitik muss die Teilhabe von Arbeitnehmern in den europäischen Unternehmen gestärkt werden. Dazu werden die Gewerkschaften das Instrument der Europäischen Betriebsräte (EBR) noch stärker nutzen. Im Rahmen der anstehenden Revision der EBR-Richtlinie müssen daher die Arbeitsmöglichkeiten der Eurobetriebsräte verbessert und ihre Mitwirkungsrechte ausgebaut werden.

Aber auch auf der Ebene der Unternehmensmitbestimmung geht es darum, die Teilhaberechte der Arbeitnehmer zu europäisieren. Dies gilt für europäische Unternehmensformen wie die bereits existierende Europäische Aktiengesellschaft (SE), aber auch für Unternehmen die sich durch Fusionen oder Sitzverlagerungen europäisieren. Dabei wird es weiterhin unterschiedliche Modelle geben, weil die Systeme so unterschiedlich sind. In sieben europäischen Ländern gibt es gar keine Arbeitnehmerbeteiligung in Leitungsgremien von Unternehmen, in Deutschland erst ab 500 Mitarbeitern, in Finnland schon ab 150, in Tschechien und der Slowakei bereits ab 50 Mitarbeitern.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen auch die Gewerkschaften selbst europäischer werden. Dies verlangt eine Stärkung des Europäischen Gewerkschaftsbundes. Vor allem aber müssen europäische Themen und grenzüberschreitende Aktionsund Arbeitsformen in den nationalen Gewerkschaftsbünden und Branchengewerkschaften stärker verankert werden. Dass dies möglich ist, zeigt die Diskussion um die von der EU-Kommission vorgelegte Dienstleistungsrichtlinie, die eine Mobilisierung von Gewerkschaftsmitgliedern von den Landkreisen bis zu einer Demonstration in Brüssel bewirkt hat.

Zur Stärkung der kontinuierlichen grenzüberschreitenden Arbeit müssen die bereits genannten Europäischen Betriebsräte wie die sogenannten Interregionalen Gewerkschaftsräte (IGR), die in 41 europäischen Regionen existieren, genutzt werden. Gemeinsam bilden sie die Labore der europäischen Gewerkschaftsarbeit, weil in ihnen auf Betriebsrats- und Basisebene die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften verschiedener Kulturen erforscht und entwickelt wird. Fragen wie Umstrukturierungen in Unternehmen oder regionale Strukturpolitik werden hier konkret behandelt und europäisch angegangen.

Auf diesen unterschiedlichen Ebenen vollzieht sich die Herausbildung eines europäischen Sozialvertrags. Zu den genannten Elementen treten im Verlauf des Prozesses vermutlich weitere hinzu. Neben den Sozialpartnern sehen auch Politik und Zivilgesellschaft einer weiteren Europäisierung entgegen. Die Gewerkschaften sind bereit sich ihrer Herausforderung zu stellen. Und sie werden auch die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, ihren Teil zu kooperativen sozialen Beziehungen auf europäischer Ebene zu leisten. Denn die Alternative zu einem europäischen Sozialvertrag wäre europäische Anarchie – ein ruinöser Unterbietungswettbewerb mit Konfrontation und Arbeitskämpfen in jedem einzelnen Unternehmen.

Dies kann nicht unser Weg sein. Wir müssen den Mut haben, einen Sozialvertrag für das Europa des 21. Jahrhunderts zu formulieren. Jeremy Rifkin schreibt: Meine größte Sorge ist es, dass die Europäer vielleicht nicht optimistisch genug sind, um ihre neue Zukunftsvision durchzusetzen. Wir sollten den Beweis antreten, dass diese Sorge unbegründet ist.



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