|
|
Europa
EIN SOZIALVERTRAG
FÜR EUROPA
von Michael Sommer
Das Zusammenwachsen Europas bietet
neue Chancen, birgt aber auch Risiken
und stellt neue Aufgaben an alle
Beteiligten. Insbesondere hinsichtlich
des Sozialsystems sieht DGB-Chef
Michael Sommer noch weiteren Reformbedarf.
Seit 1971 ist Michael Sommer Mitglied der Deutschen Postgewerkschaft (DPG).
Er war 1982 Leiter der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Hauptvorstand
der DPG. Sommer ist seit Oktober 1993 Mitglied des Geschäftsführenden
Hauptvorstandes der DPG. Seit 2001 ist er stellvertretender Bundesvorsitzender
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Es wird viel darüber diskutiert, ob es ein spezifisch europäisches Sozialmodell
gibt. Dabei ist unbestritten, dass der Sozialstaat in verschiedenen
europäischen Ländern unterschiedlich organisiert ist.
Aber ebenso deutlich ist, dass es Gemeinsamkeiten in mindestens
vier Bereichen gibt. Die soziale Sicherung geht in allen europäischen
Ländern über die Absicherung existenzieller Not hinaus. Die Sozialsysteme
haben neben der Absicherung auch die Funktion, den sozialen
Zusammenhalt zu wahren, also dafür zu sorgen, dass sich die
Schere zwischen Arm und Reich nicht zu sehr öffnet. Die Zivilgesellschaft
sowie Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften haben starke
Teilhaberechte. Und schließlich gibt es ein ausgebautes System der
öffentlichen Infrastruktur und der Leistungen der Daseinsvorsorge,
das allen zugänglich ist.
Wenn über Europas Rolle in der globalisierten Wirtschaft gesprochen
wird, so wird in der europäischen Debatte der Eindruck erweckt,
dieses Sozialmodell habe sich überlebt. Europa könne nur im
globalen Wettbewerb mithalten, wenn es sich amerikanisiere. Interessanter
Weise wird dies in den USA zum Teil ganz anders gesehen.
Jeremy Rifkin hat kürzlich ein Buch vorgelegt, in dem er schreibt:
Die europäischen Staaten haben als Erste die emergierenden Realitäten
einer global interdependenten Welt verstanden und reagieren
entsprechend. Andere werden es ihnen gleichtun.
Ich denke, dies ist bemerkenswert. Ich teile nicht die Einschätzung,
dass Rifkins Europäischer Traum, so der Titel seines Buches, bereits
Realität ist. Aber ich bin überzeugt, dass Europa im 21. Jahrhundert
erfolgreich sein kann, wenn es sich auf seine Stärken besinnt. Dies
heißt nicht einfach weiter so. Vielmehr brauchen wir einen neuen,
einen europäischen Sozialvertrag für das 21. Jahrhundert. Ähnlich
wie in den entstehenden Nationalstaaten des 19. Jahrhunderts geht es
dabei auch aber nicht nur um die politische Verfassung. Genauso
wichtig ist die Entwicklung der gesellschaftlichen Kräfte und die Beziehung
der Sozialpartner, von Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Die Gewerkschaften stehen konkret vor drei Aufgaben: eine europäische
Tarifpolitik weiter zu entwickeln, die Teilhabe der Arbeitnehmer
in europäischen Unternehmen zu stärken sowie selbst europäischer
zu werden. Tarifpolitik ist das Kerngeschäft von Gewerkschaften
und wenn sie es mit der Europäisierung ernst meinen,
müssen sie der nationalen und sektoralen Tarifpolitik eine europäische
Ebene hinzufügen. Dafür gibt es bereits Anknüpfungspunkte.
Zum einen verhandelt der Europäische Gewerkschaftsbund mit europäischen
Arbeitgeberverbänden im Rahmen des sogenannten Sozialen
Dialogs und schließt verbindliche Vereinbarungen, beispielsweise
zu Themen wie Elternzeit, Teilzeitarbeit oder Telearbeit. Zudem
gibt es über 30 Branchen, in denen Ausschüsse für den
sektoralen sozialen Dialog bestehen.
Zum anderen haben die Gewerkschaften in einigen Sektoren wie
auch auf sektorübergreifender Ebene eine Koordination der Tarifpolitik
vereinbart, indem sie verabredet haben, dass Tarifabschlüsse mindestens
dem Produktionszuwachs plus Inflationsrate entsprechen sollen,
um eine Unterbietungskonkurrenz zwischen den europäischen
Ländern zu verhindern und die Binnennachfrage im europäischen
Markt zu sichern.
Zwischen diesen beiden Polen, dem der eher weichen Themen
im Sozialen Dialog und dem der harten Lohnpolitik, müssen die
Gewerkschaften in Europa eine gemeinsame Tarifpolitik entwickeln.
Dabei könnte es um Themen wie Qualifizierung, Arbeitszeitgestaltung
aber auch Arbeitszeit selbst gehen. Diese Tarifvereinbarungen
sollten in den einzelnen Sektoren erfolgen. Ergänzend könnten
grenzüberschreitende Vereinbarungen auf Unternehmensebene hinzutreten,
die als europäische Betriebsvereinbarungen unternehmensspezifische
Fragen behandeln.
Auch die EU-Kommission sieht diesen Bedarf und hat in ihre sozialpolitische
Arbeitsplanung für die kommenden 5 Jahre entsprechende
Überlegungen aufgenommen: Die Bereitstellung eines optionalen
Rahmens für transnationale Kollektivverhandlungen auf
Unternehmens- oder auf Branchenebene könnte den Unternehmen
und Branchen bei der Bewältigung von Problemen in den Bereichen
Arbeitsorganisation, Beschäftigung, Arbeitsbedingungen oder Fortbildung
helfen, formuliert die Mitteilung zur sozialpolitischen
Agenda vom 9.2.05.
Neben der Entwicklung einer europäischen Tarifpolitik muss die
Teilhabe von Arbeitnehmern in den europäischen Unternehmen gestärkt
werden. Dazu werden die Gewerkschaften das Instrument der
Europäischen Betriebsräte (EBR) noch stärker nutzen. Im Rahmen
der anstehenden Revision der EBR-Richtlinie müssen daher die Arbeitsmöglichkeiten
der Eurobetriebsräte verbessert und ihre Mitwirkungsrechte
ausgebaut werden.
Aber auch auf der Ebene der Unternehmensmitbestimmung geht
es darum, die Teilhaberechte der Arbeitnehmer zu europäisieren.
Dies gilt für europäische Unternehmensformen wie die bereits existierende
Europäische Aktiengesellschaft (SE), aber auch für Unternehmen
die sich durch Fusionen oder Sitzverlagerungen europäisieren.
Dabei wird es weiterhin unterschiedliche Modelle geben,
weil die Systeme so unterschiedlich sind. In sieben europäischen
Ländern gibt es gar keine Arbeitnehmerbeteiligung in Leitungsgremien
von Unternehmen, in Deutschland erst ab 500 Mitarbeitern,
in Finnland schon ab 150, in Tschechien und der Slowakei bereits ab
50 Mitarbeitern.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen auch
die Gewerkschaften selbst europäischer werden. Dies verlangt eine
Stärkung des Europäischen Gewerkschaftsbundes. Vor allem aber
müssen europäische Themen und grenzüberschreitende Aktionsund
Arbeitsformen in den nationalen Gewerkschaftsbünden und
Branchengewerkschaften stärker verankert werden. Dass dies möglich
ist, zeigt die Diskussion um die von der EU-Kommission vorgelegte
Dienstleistungsrichtlinie, die eine Mobilisierung von Gewerkschaftsmitgliedern
von den Landkreisen bis zu einer Demonstration
in Brüssel bewirkt hat.
Zur Stärkung der kontinuierlichen grenzüberschreitenden Arbeit
müssen die bereits genannten Europäischen Betriebsräte wie die sogenannten
Interregionalen Gewerkschaftsräte (IGR), die in 41 europäischen
Regionen existieren, genutzt werden. Gemeinsam bilden
sie die Labore der europäischen Gewerkschaftsarbeit, weil in
ihnen auf Betriebsrats- und Basisebene die Zusammenarbeit zwischen
Gewerkschaften verschiedener Kulturen erforscht und entwickelt
wird. Fragen wie Umstrukturierungen in Unternehmen oder
regionale Strukturpolitik werden hier konkret behandelt und europäisch
angegangen.
Auf diesen unterschiedlichen Ebenen vollzieht sich die Herausbildung
eines europäischen Sozialvertrags. Zu den genannten Elementen
treten im Verlauf des Prozesses vermutlich weitere hinzu. Neben
den Sozialpartnern sehen auch Politik und Zivilgesellschaft einer
weiteren Europäisierung entgegen.
Die Gewerkschaften sind bereit sich ihrer Herausforderung zu
stellen. Und sie werden auch die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen,
ihren Teil zu kooperativen sozialen Beziehungen auf europäischer
Ebene zu leisten. Denn die Alternative zu einem europäischen Sozialvertrag
wäre europäische Anarchie – ein ruinöser Unterbietungswettbewerb
mit Konfrontation und Arbeitskämpfen in jedem einzelnen
Unternehmen.
Dies kann nicht unser Weg sein. Wir müssen den Mut haben, einen
Sozialvertrag für das Europa des 21. Jahrhunderts zu formulieren.
Jeremy Rifkin schreibt: Meine größte Sorge ist es, dass die Europäer
vielleicht nicht optimistisch genug sind, um ihre neue Zukunftsvision
durchzusetzen. Wir sollten den Beweis antreten, dass diese
Sorge unbegründet ist.
|
|
|
|